Berufung

WANN KANN ICH IN BERUFUNG GEHEN?

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem Urteile der Amtsgerichte angegriffen werden können, damit das Urteil überprüft wird. Das Berufungsgericht prüft bei einer Berufung den gesamten Fall noch einmal, als hätte es das erste Urteil überhaupt nicht gegeben.

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Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt nur eine Woche.

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Wenn Sie im bisherigen Verfahren noch keinen Verteidiger hatten oder mit der Arbeit Ihres bisherigen Verteidigers unzufrieden sind, kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, damit ich für Sie Berufung einlegen und den neuen Prozess mit Ihnen gut vorbereiten kann.