Polizeiliche Vorladung

ICH HABE EINE POLIZEILICHE VORLADUNG ERHALTEN.

Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt wird und Sie wissen nicht, ob Sie bei der Polizei erscheinen und Aussagen bzw. Angaben machen müssen.

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Grundsätzlich gilt:
Nein, Sie müssen der polizeilichen Vorladung keine Folge leisten!

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Allerdings gibt es Situationen, in denen es klug sein kann, frühzeitig Angaben im Rahmen der polizeilichen Vorladung zu machen. Weil kein Fall dem anderen gleicht, ist eine anwaltliche Beratung in der Regel unerlässlich.

Als Ihre Rechtsanwältin und Strafverteidigerin kann ich im Vorwege der polizeilichen Vorladung Akteneinsicht beantragen und damit verhindern, dass Sie böse überrascht werden. Im Zuge der Akteneinsicht erhalte ich den gleichen Wissensstand zum Ermittlungsverfahren wie die Beamten und kann daher schon in diesem frühen Stadium einschätzen, ob Sie der polizeilichen Vorladung folge leisten sollten oder nicht. In vielen Fällen ist es auch zu diesem Zeitpunkt schon sinnvoll, eine Einstellung des Verfahrens zu beantragen. So kommt es gegebenenfalls erst gar nicht zu einer für Sie belastenden Hauptverhandlung.

Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne bezüglich der polizeilichen Vorladung.

Weitere und ausführliche Informationen finden Sie unter dem Punkt Zeugenaussage.