Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung stellt für den Betroffenen einen schweren Eingriff in seine Privatsphäre dar. Deswegen ist die Durchsuchung grundsätzlich nur zulässig, wenn sie von einem Richter schriftlich angeordnet wurde.

Den Durchsuchungsbeschluss sollten Sie sich unbedingt aushändigen lassen.

Im Übrigen rate ich Ihnen dringend, mich bei einer Hausdurchsuchung sofort unter meiner Notfallnummer 0152 / 33 66 88 85 zu kontaktieren und ansonsten keinerlei Angaben zu tätigen.

Die wichtigste Verhaltensregel überhaupt: Bleiben Sie ruhig!

Wenn möglich, sollten Sie verlangen, dass Zeugen bei der Hausdurchsuchung anwesend sind, dabei ist es egal, ob es sich um Familienangehörige oder Nachbarn handelt. In der Regel müssen Ihnen die Polizeibeamten vor der Durchsuchung mitteilen, zu welchem Zweck sie durchgeführt werden soll, wonach also gesucht wird.

Im Allgemeinen können Durchsuchungen nicht verhindert werden.

Wenn die Polizei bei der Hausdurchsuchung bestimmte Sachen oder Unterlagen aus der Wohnung mitnehmen will („Beschlagnahme“), sollten Sie auf gar keinen Fall zustimmen. Widersprechen Sie immer ausdrücklich einer Beschlagnahme, denn dann muss die Polizei, wenn die Beschlagnahme (wie in den meisten Fällen der Fall) noch nicht gerichtlich angeordnet worden war, eine gerichtliche Bestätigung beantragen. Diese wird vermutlich ausgestellt werden, aber machen Sie es der Polizei nicht zu einfach. Verlangen Sie nach dem Ende der Durchsuchung unbedingt eine Durchsuchungsbescheinigung, in der die Polizei schriftlich den Grund der Durchsuchung angeben muss, und verlangen Sie außerdem in jedem Falle ein Protokoll aller beschlagnahmten Gegenstände.

Nach Möglichkeit sollten Sie gleich zu Beginn Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin informieren und bitten, bei der Durchsuchung anwesend zu sein! Er kann den Durchsuchungsbeschluss prüfen, die Beachtung der Beschlagnahmeverbote durch die Polizei einfordern und sich bemühen zu verhindern, dass die Polizei gezielt nach sogenannten Zufallsfunden sucht, die mit dem Durchsuchungsgegenstand eigentlich nichts zu tun haben, Ihnen aber gegebenenfalls große Nachteile bescheren können.

Wenn die Hausdurchsuchung bei Ihnen schon stattgefunden hat, ohne dass ein Anwalt dabei anwesend sein konnte ist es sinnvoll, dass Sie sich schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Auch nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen gibt es noch verschiedene rechtliche Möglichkeiten, im Nachhinein dagegen vorzugehen.

Durchsuchungen stellen einen Notfall dar, so dass Sie mich in diesem Falle gerne jederzeit auf meiner anwaltlichen Notfallnummer 0152 / 33 66 88 85 anrufen dürfen.

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